Patienteninformation
Allgemein
Wir besitzen die Zulassung aller Krankenkassen. Mit einem entsprechenden ärztlichen Rezept können Sie private oder gesetzliche physiotherapeutische Leistungen in Anspruch nehmen. Darüber hinaus rechnen wir bei Arbeitsunfällen mit Ihrer Berufsgenossenschaft ab.
Krankenkassen
Bitte beachten Sie, dass eine Heilmittelverordnung nur 14 Tage gültig ist, deshalb muss der erste Behandlungstermin innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum des Rezeptes stattfinden.
Seit dem 1. Januar 2004 wird gemäß Sozialgesetzbuch von jedem Patienten eine Rezeptgebühr verlangt
(http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__32.html).
Bitte erscheinen Sie pünktlich zu allen Terminen und denken Sie daran Ihr Rezept, Ihre Krankenversichertenkarte und einen Handtuch mitzubringen.
(desweitern können Sie Ihre Ärztlichen Befunde mitbringen)
Termin
Sehr gerne vereinbaren wir die Termine nach Ihren individuellen Wünschen. Bei uns können Sie ihre Termine telefonisch, persönlich oder per Email vereinbaren.
Bitte achten Sie im Falle einer Verhinderung Ihren Termin min. 24 Stunden vorher abzusagen. Anderenfalls sind wir gezwungen, Ihnen die ausgefallene Behandlung privat in Rechnung zu stellen.
Private Krankenkassen
Vor Ihrer ersten Behandlung
werden Sie von uns, über unsere Tarife informiert. Diese Honorarsätze sind durch Sie zu begleichen, unabhängig davon, ob Ihre Versicherung diese vollständig, anteilig oder gar nicht erstattet.
Als Versicherungsnehmer sollten Sie Ihren Tarif kennen. Falls nicht, bitten wir Sie vorab, sich über die Leistungen Ihrer Krankenkasse zu informieren!